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Flugverbot über Cöln |
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Bereits
drei Jahre nach den Gebrüdern Montgolfier wollte der Franzosen Jean-Pierre Blanchard
in Deutz einen Ballon steigen lassen. Dies wurde ihm allerdings vom Rat der
Stadt Köln mit dem Argument untersagt "es sei vermessen und gegen Gottes Barmherzigkeit
gesündigt, derartiges zu unternehmen." Der Rat gestattet ihm nur, seinen
Ballon öffentlich zur Schau zu stellen.
Bild oben: Luftschiff LZ 6 "Viktoria Luise" Trotz der großen Schwierigkeiten die der Ballonsport in Köln hatte, wurden immer wieder Ballonstarts oder sogar Ballonwettbewerbe in Cöln abgehalten. Startplatz war immer der Platz am Lindentor der sich in großer Entfernung zum Äußeren Festungsring befand. Trotzdem wurde sehr genau darauf geachtet, dass keine Fotoapparate mitgeführt wurden. Hier ein Massenballonstart vom Juni 1909. Nachdem ab Sommer 1909 Luftschiff in dem neu errichteten Luftschiffhafen Cöln stationiert wurden, konnten nun die verschiedenen Einsatzzwecke erprobt werden. Dazu gehörte neben dem gezielten Bombenabwurf auch Aufklärungsmissionen. Abwürfe wurden auf dem Schießplatz Wahner Heide durchgeführt. Wobei man am Anfang mit spitzen Pfeilen übte. Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet war die Aufklärung. Neben der Sichtaufklärung wurde auch die fotografische Aufklärung erprobt. Aus diesem Grund war in der Luftschiffhalle auch eine Fotowerkstadt eingerichtet. Diese Werkstadt wurde später in einem Bericht zum Zustand der Luftschiffhalle erwähnt. Zu diesem Zeitpunkt war die die komplette Luftschiffhalle demoliert und ausgeschlachtet. Da die Forts des Äußeren Festungsrings um 1909 einer zu große Geheimhaltung unterlagen um sie als Lehrmaterial zu nutzen, begann man damit die Kölner Innenstadt mit dem Kölner Dom zu fotografieren. Auf Grund des großen Interesses der Bevölkerung wurden einige Luftbilder der Kölner Innenstadt als Postkartenmotive frei gegeben. Das Luftschiff Zeppelin LZ 8 „DEUTSCHLAND II“ durfte die Festungsstadt Köln nicht anfahren, was zu großer Mißstimmung unter der Bevölkerung führte. Aus diesem Grund veröffentlichte der Oberbürgermeister von Köln, Max Wallraf, am 19. April 1911 den Schriftwechsel mit dem Berliner Kriegsministerium. Auf das erste Überflugverbot hin hatte der OB dem Kriegsministerium klargelegt, wie sehr ein derartiges Verbot Köln schädige. Die Stadt würde dadurch aus den Linien des neuen (DELAG) Luftschiffverkehrs ausgeschlossen, außerdem hätten zahlreiche Bürger erhebliche Summen zur Förderung des Kölner Luftsports vergeblich geopfert und der in Köln bestehende Luftschiffvereine müßte sich auflösen. Darauf antwortete der Kriegsminister, er würde mögliche Milde walten lassen. Das Verbot an sich müsse sich Köln als Festungsstadt aber nun einmal gefallen lassen. Für einzelne Ballonaufstiege, bei denen die Mitfahrer bekannt seien, könne man Ausnahmen gestatten. Nicht zulassen könne man die Fahrten der Zeppeline und anderer größerer Luftschiffe über Köln, denn bei dem stetigen Wechsel der Passagiere sei eine Kontrolle der eigenen Person unmöglich. Die DELAG durfte mit Ihren Zeppelinen Köln also nicht überfahren. Über diesen neuen Schaden waren die Kölner sehr erbost. Die DELAG mußte nach Düsseldorf ausweichen. Dies war der Anfang des Düsseldorfer Flughafens in der Golzheiemr Heide.
Angesichts der am 14. Mai 1911 von Köln aus geplanten Ballon-Wettfahrt zwischen dem Kölner Club für Luftschiffahrt (KCfL) und dem Niederrheinischen Verein für Luftschiffahrt hatte der KCfL sich mit Unterstützung der Stadtbehörde am 26. April 1911 an den Gouverneur der Festung Köln gewandt, mit der Bitte zu gestatten, daß sämtlichen Führern und Mitgliedern des Clubs erlaubt werde, Aufstiege innerhalb des Festungsgeländes zu unternehmen. An der Wettfahrt sollten acht Ballone teilnehmen. Das Festungs-Gouvernement erteilt elf Tage später einigen namentlich aufgeführten Herren des Kölner Clubs für Luftschiffahrt (KCfL) die Genehmigungen zur Teilnahme der am 14.Mai vorgesehenen Ballon-Wettfahrt. allerdings mit der Anweisung: „Es wird hierbei vorausgesetzt, daß sie die Gewähr dafür übernehmen, daß in den Ballons des Cölner Clubs keine photographischen Apparate mitgeführt werden.“ Am 14. Mai 1911 wurde die Ballonwettfahrt durchgeführt. Für diese Fahrten lag eine Genehmigung des Festungs-Gouvernements vor. Trotzdem ereignete sich eine Kuriosum, dass das Verbot des Überfliegens von Festungen kennzeichnet. Einem etwas später angemeldeten Fahrtteilnehmer aus einer anderen rheinischen Stadt wurde die Mitfahrt unter Androhung von Gewalt untersagt. Dabei war er aktiver Oberleutnant und Regimentskamerad des Ballonführers und unterlag somit der Schweigepflicht bei militärischen Geheimnissen. Durch das Eingreifen von anderer Seite gelang dann doch die Mitfahrt. Die Kölnische Zeitung schrieb, daß man sich bei solchen Umständen wundern muß, daß wir in Köln überhaupt noch eine Luftfahrt haben. Das Festungs-Gouvernement Köln macht den Luftschiffern ein großes Zugeständnis, in dem er dem Kölner Club für Luftschiffahrt (KCfL) die Erlaubnis erteilte, Aufstiege im Freiballon und im Flugzeug im Festungsbereich vorzunehmen. Die Erlaubnis war aber an die Bedingung geknüpft, daß photographische Apparate überhaupt nicht mitgeführt werden dürften. Der Club mußte die Befolgung dieser Vorschrift damit überwachen, daß zu jedem Aufstieg ein Vorstandsmitglied anwesend war. Diese Einschränkugen galten aber nicht nur für Ballone und Luftschiffe, sondern auch für die modernen Flugzeuge. Das Kriegsministerium gab am 13. Mai 1911 nunmehr für den Nationalen Flug 1911 die Erlaubnis zum Überfliegen der deutschen Festungen Cöln. Es gab aber die strikte Aufforderung, dass vier Wochen vor Antritt der Fahrt Name und Stand der Teilnehmer dem Kriegsministerium gemeldet werden sollten. Im Juni 1911 beantragte der in Bensberg tätige Fritz von Buchka beim Militär-Gouvernement zu Köln die Genehmigung einen Flugplatz mit Pilotenschule auf der Steinbreche bei Refrath zu gründen. Der Antrag wurde nicht genehmigt da die Gefahr zu groß war die Festung Cöln und besonders den rechtsrheinischen Teil des Festungsgürtels mit den Forts IX, X, XI und XII sowie den zugehörigen Zwischenwerken und Zwischenfeldbauten zu überfliegen. Der Festungsgouverneur von Köln, von Westernhagen, verbot auch das Überfliegen des Festungsgebiets mit zivilen Flugzeugen. Allerdings bestätigten auch hier Ausnahmen die Regel. So wurden z.B. bei den Ballonfahrern des Kölner Clubs für Luftschiffahrt (KCfL) und auch bei Privatpersonen mit gutem Leumund Ausnahmen gemacht, sofern sie bestimmte Regeln beachteten. So standen z. B. den in Köln bekannten Fliegern Bruno Werntgen (Pilotenschein Nr. 40), Leutnant a. D. Hans von Klösterlein und Signo sowie ab Herbst 1912 der aktive Flieger Heinz Falderbaum der Exerzierplatz auf der Merheimer Heide zur Verfügung. Die wichtigste war aber auch hier das Verbot, Photoapparate mitzunehmen und das Stadtgebiet aus der Luft abzubilden. Das Festungsgouvernement befürchtet die Auskundschaftung des modernen Kölner Festungsrings durch feindliche Spione die als Privatpiloten in Cöln fliegen wollten. Für andere Privatpiloten bzw. Gesellschaften, die die Fliegerei geschäftlich betrieben, galt die Ausnahme jedoch nicht. Aus diesem Grund sahen sich mehrere in Köln etablierte Flugzeugbaufirmen genötigt, aus der Stadt abzuwandern. Nicht nur „Werntgens Flugunternehmen“ war betroffen, auch die „Gesellschaft für Maschinen- und Apparatebau (GEFA) der Gebrüder Dr.Joseph und Reinold Hoos, die auf der Merheimer Heide ansässig war mußte einen neuen Standort suchen.
Bruno Werntgen überflog mit seinem Schüler Heinz Dohmen aus Krefeld in dieser Zeit häufig den Köln-Niehler Exerzierplatz und bot dort mit seiner Maschine den übenden Infanterieregimentern für Ziel- und Anschlagübungen das Zielobjekt. Aber bald mußte Bruno Werntgen mit seinem Flugunternehmen das Gelände am Butzweiler Hof verlassen. Selbst mit dem Empfehlungsschreiben von Oberst von Falckenheimer, der Werntgens Einsatz als „wertvolles Objekt für die Ziel- und Anschlagübungen“ wertete, gelang es nicht, eine Ausnahme von dem durch den Kölner Festungsgouverneur verhängten Überflugverbot der Domstadt zu erwirken. Briuno Werntgen zog daraufhin nach Bonn-Hangelar wo er am 25. Februar 1913 tödlich verunglückte. Im Februar 1912 trat die Stadtverwaltung Köln von dem am 20. Oktober 1911 durch die Verwaltungskonferenz der Stadt Köln gefaßten Entschluß, dem Kölner Club für Luftschiffahrt (KCfL) in Volkhoven ein Gelände zum Betrieb eines Flugplatzes auf 15 Jahre kostenlos zur Verfügung zu stellen, wieder zurück. Begründet wurde dies damit, dass das Festungsgouvernement eine Reihe von Bedingungen stellt, die mit einem geregelten Flugbetrieb nicht zu vereinbaren waren. Der Katalog schrieb u.a. vor: die Überwachung der Aufstiege von Ballonen und Flugzeugen, die besondere Erlaubnis für Aufstiege durch Klubfremde, die Begrenzung des Flugplatzgeländes mindestens 600 Meter von den Festungswerken entfernt und das Einhalten der Platzgrenzen bei Flügen. Mit dem Betrieb der Fliegerstation Butzweilerhof und der dort angesie-delten Flugbeob-achterschule ab 1. April 1913 häuften sich die Flüge über Cöln. Natürlich handelte es sich bei dem Personal um Soldaten die sowieso zur Geheimhaltung verpflichtet waren. Mit großer Wahrscheinlichkeit waren die Schüler auch in einem der Forts in der Nähe des Butzweilerhofs unterge-bracht. Somit konnten sie die Fortifikation aus nächster Nähe noch besser in Augenschein nehmen als aus der Luft. Das Flugverbot über der Festung Cöln wurde nie offiziell aufgehoben. Es hat nur deshalb seine Gültigkeit verloren, weil mit dem Ende des Kaisserreichs viele Gesetze des Militärs aufgehoben wurden. |
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Die hier gezeigten Luftbilder gehören zur Sammlung Aumann. Es ist leicht zu sehen, dass Flugzeuge eine wesentlich bessere Sicht oder sogar Angriffsmöglichkeit haben als reguläre Bodentruppen. Die Luftbilder zeigen den Aufbau der Forts oder auch die Stationierung von Geschützen oder größeren Truppenkontingenten. Auch die Schnelligkeit mit der ein Angriff oder eine Aufklärung erfolgten erschwerten den Aufbau einer guten Verteidigung. Somit bedeutete der Einsatz von Flugzeugen und/oder Luftschiffen eine wesentliche Beeinträchtigung einer Festung. Hauptmann Aumann erflog 1915 für einen Beobachterkurs der Fliegerstation Butzweilerhof eine Reihe von Luftbildern der preussischen Forts des Kölner Festungsrings. Neben der Ausbildung der eigenen Auswerter ging es wahrscheinlich auch darum, die Forts so zu sehen wie sie ein feindlicher Aufklärer gesehen hätte. Dabei konnte es sich um ein reguläres Aufklärungsflugzeug handeln oder um den Fotoapparat eines Touristen, der trotz des Flugverbots über der Festung fliegen konnte. Die Bilder geben Aufschluss darüber, wie die Befestigungen aussahen. Somit war es möglich einen Angriffs-bzw. Sabotageplan zu entwickeln. Dabei darf man nicht vergessen, dass der Militärring Sperrgebiet war bzw. nur Personen mit entsprechendem Leumund den Militärring befahren durften. Die Forts waren zur Straßenseite durch Erdwälle und den natürlichen Bewuchs gedeckt. Womit es auch nicht möglich war die Forts von der Straße aus einzusehen. |
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Fort
I Das Fort I lag direkt am Rhein in Niehl. Somit war das Fort auch dafür gebaut Köln im Falle eines Angriffs über den Rhein von Norden zu sichern. Bitte bewegen Sie den Cursor über das Foto. |
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Fort
II Das Longericher Fort lag nördlich von Longerich. Auf dem Weg zur Fliegerstation Butzweilerhof wäre die Strecke direkt durch Longerich geführt. Bitte bewegen Sie den Cursor über das Foto. |
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Fort
III Das Fort III liegt in unmittelbarerer Nähe zur Fliegerstation Butzweilerhof. Mit großer Wahrscheinlichkeit waren hier oder im Fort II - Longerich - die Flugschüler der Fliegerstation untergebracht. Manfred von Richthofen beschreibt in seinen Memoiren "...fuhren wir rüber auf den Flugplatz". Das läßt auf eine Entfernung des Unterkunftsbereichs schließen die zu weit war zum Laufen, mit "rüber" aber nicht so weit, dass sie eine sehr große Entfernung dargestellt hätte. Neben Manfred von Richthofen, Werner Voß und Gerhard Fieseler wurden viele Luftbeobachter auf dem Butzweilerhof ausgebildet. Für eine so große Anzahl an Schülern gab es auf dem Butzweilerhof keine entsprechenden Unterkünfte. Deshalb kann man annehmen, dass die Kursteilnehmer in Fort II oder Fort III untergebracht waren. Bitte bewegen Sie den Cursor über das Foto. |
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Fort IV Das Fort IV liegt direkt neben der Bahnliie nach Venlo und ist eins der drei großen Forts des Kölner Festungsrings. Von Sommer 1909 bis Ende Juni 1914 war in diesem Fort das Luftschiffer Battalion Nr. 3 untergebracht da dieses Fort in nächster Nähe zum Luftschiffhafen Cöln lag. Die Luftschiffer gingen von hier aus direkt zur Luftschiffhalle. Der Westfriedhof wurde erst 1912 angelegt. Während des 2. Weltkrieges wurde von hier aus die Kölner Luftabwehr geführt. Bitte bewegen Sie den Cursor über das Foto. |
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Fort
X Das rechtsrheinische Fort X liegt in unmittelbarer Nähe zur viel befahrenen Frankfurterstraße. Über diese Straße währe es möglich gewesen, entsprechende gegnerische Truppen über die Stadtseite an das Fort heran zu führen. Auf dem Luftbild ist auch sehr gut zu erkennen, das am Dach der rechten Kehlkaserne gebaut wird. Bitte bewegen Sie den Cursor über das Foto. |
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Zwischenwerk
IIb Das Zwischenwerk IIb liegt in unmittelbarer Nähe der Lüttichkaserne am Militärring. Wie auf diesem Luftbild zu erkennen ist, laufen jeweils rechts und links des Zwischenwerks Schützengräben um das Vorfeld zu sichern. Aus dieser Höhe ist eine fotografsiche Aufklärung kein Problem, wobei es auf der anderen Seite schwierig gewesen sein dürfte ein Flugzeug vom Boden aus zu bekämpfen. Bitte bewegen Sie den Cursor über das Foto. |
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